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Leitfaden der Guten Herstellungspraxis Teil I
Mit detaillierten Regelungen zur Einhaltung von GMP auf der EU-Ebene
Wurde in amtlicher deutscher Übesetzung zur
Anlage 2 zur Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit zu § 2 Nr. 3 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung vom 27. Oktober 2006 (Banz. S. 6887)“
und damit zum rechtsverbindlichen Bestandteil der AMWHV in Deutschland“
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