GMP

« zurück zum Glossar

Good Manufacturing Practice

Gute Herstellungs Praxis

1.3 Gute Herstellungspraxis ist der Teil der Qualitätssicherung, der gewährleistet, dass die Produkte gleichbleibend nach den Qualitätsstandards hergestellt und geprüft werden, die der vorgesehenen Verwendung und den Zulassungsunterlagen oder der Produktspezifikation entsprechen. Gute Herstellungspraxis betrifft sowohl die Produktion als auch die Qualitätskontrolle. Die grundlegenden Anforderungen der Guten Herstellungspraxis sind folgende:

(i) alle Herstellungsvorgänge sind klar definiert, werden unter Einbeziehung der vorliegenden Erfahrungen systematisch überprüft und sind nachweislich geeignet, gleich bleibend Arzneimittel hervorzubringen, die die erforderliche Qualität aufweisen und ihren Spezifikationen entsprechen;

(ii) kritische Herstellungsschritte und wesentliche Prozessänderungen sind validiert;

(iii) alle für die Gute Herstellungspraxis erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt, insbesondere:

(iv) angemessen qualifiziertes und geschultes Personal;

(v) geeignete, ausreichend große Räumlichkeiten;

(vi) geeignete Ausrüstung und Versorgungseinrichtungen;

(vii) einwandfreie Materialien, Behältnisse und Etiketten;

(viii) genehmigte Verfahrensbeschreibungen und Anweisungen;

(ix) geeignete Lagerung und geeigneter Transport;

(x) Anweisungen und Verfahrensbeschreibungen sind als Vorschriften in klarer und eindeutiger Sprache schriftlich abgefasst und gelten speziell für die vorhandenen Anlagen;

(xi) das ausführende Personal ist in der ordnungsgemäßen Ausführung der Verfahren geschult;

(xii) während der Herstellung werden manuell und/oder mit Aufzeichnungsgeräten Protokolle erstellt, aus denen hervorgeht, dass alle nach den festgelegten Verfahren und Anweisungen erforderlichen Schritte tatsächlich durchgeführt wurden und die erhaltene Menge und Qualität des Produktes den Erwartungen entsprach. Alle wesentlichen Abweichungen werden vollständig aufgezeichnet und untersucht;

(xiii) Herstellungsprotokolle einschließlich Aufzeichnungen über den Vertrieb, anhand derer sich die vollständige Geschichte einer Charge zurückverfolgen lässt, werden in zugänglicher und nachvollziehbarer Form aufbewahrt;

(xiv) der Vertrieb der Produkte (Großhandel) erfolgt so, dass jedes Qualitätsrisiko minimiert wird;

(xv) es besteht ein System, mit dem jede Herstellungscharge von der Bereitstellung oder dem Verkauf zurückgerufen werden kann;

(xvi) Beanstandungen von im Handel befindlichen Produkten werden überprüft, die Ursachen von Qualitätsmängeln untersucht, geeignete Maßnahmen bezüglich der fehlerhaften Produkte ergriffen und Vorkehrungen getroffen, um ein Wiederauftreten der Fehler zu verhindern.

Hinweis: Wenn Sie von einer WebGMP Lektion hierher kommen, führt Sie der ZURÜCK Button direkt wieder dahin zurück, falls Sie von einer anderen Seite kommen, kommen Sie mit dem Button wieder dorthin zurück.

Los geht's ...
1
Haben Sie Fragen ?
WhatsApp mit WebGMP
Dürfen wir Ihnen helfen ?