« zurück zum Glossar
4.2. Unterlagen sollten sorgfältig konzipiert, erstellt, überprüft und verteilt werden. Sie sollten den jeweiligen Vorgaben der Herstellungserlaubnis und der Zulassungsunterlagen entsprechen.
Hinweis: Wenn Sie von einer WebGMP Lektion hierher kommen, führt Sie der ZURÜCK Button direkt wieder dahin zurück, falls Sie von einer anderen Seite kommen, kommen Sie mit dem Button wieder dorthin zurück.