EU GMP 4.24

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Sonstiges
4.24 Es sollten schriftliche Verfahrensbeschreibungen für die Freigabe und Zurückweisung von Materialien und Produkten zur Verfügung stehen. Dies gilt besonders für die Freigabe des Fertigprodukts durch die Sachkundige(n) Person(en), in Übereinstimmung mit den Anforderungen in Artikel 51 der Richtlinie 2001/83/EG

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