EU GMP 4.23

« zurück zum Glossar

Prüfung
4.23. Es sollten schriftliche Verfahrensbeschreibungen für die Prüfung von Materialien und Produkten auf den verschiedenen Herstellungsstufen vorliegen, in denen die Prüfmethoden und die einzusetzende Ausrüstung angegeben sind. Die ausgeführten Prüfungen sollten protokolliert werden (siehe Kapitel 6.17.).

Hinweis: Wenn Sie von einer WebGMP Lektion hierher kommen, führt Sie der ZURÜCK Button direkt wieder dahin zurück, falls Sie von einer anderen Seite kommen, kommen Sie mit dem Button wieder dorthin zurück.

Los geht's ...
1
Haben Sie Fragen ?
WhatsApp mit WebGMP
Dürfen wir Ihnen helfen ?