EU GMP 4.20

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4.20 Die Protokolle des Wareneingangs sollten beinhalten:
a) den Namen des Materials auf dem Lieferschein und den Behältnissen;
b) den firmenintern gebräuchlichen Namen und/oder Materialcode (wenn dieser sich von Buchstabe a unterscheidet);
c) das Datum des Wareneingangs;
d) den Namen des Lieferanten und wenn möglich des Herstellers;
e) die Chargenbezeichnung oder Referenznummer des Herstellers;
f) die Gesamtmenge und die Anzahl der erhaltenen Behältnisse;
g) die der Charge nach dem Eingang zugewiesene Chargenbezeichnung;
h) besondere Bemerkungen (z.B. zum Zustand der Behältnisse).

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