EU GMP 4.15

« zurück zum Glossar

4.15. Die Verarbeitungsanweisungen sollten beinhalten:
a) Angaben zur Betriebsstätte und der wichtigsten verwendeten Ausrüstung;
b) die Methoden oder eine Verweisung auf die Methoden, nach denen die kritischen Teile der Ausrüstung vorzubereiten sind (z. B. Reinigung, Montage, Kalibrierung, Sterilisation),
c) detaillierte schrittweise Verarbeitungsanweisungen (z. B. Materialkontrollen, Vorbehandlungen, Reihenfolge der Materialzugabe, Mischzeiten, Temperaturen),
d) Anweisungen für Inprozeßkontrollen mit Grenzwerten,
e) erforderlichenfalls die Anforderungen an die Lagerung der Bulkware, einschließlich der Behältnisse, der Kennzeichnung und ggf. spezieller Lagerungsbedingungen;
f) alle besonderen Vorsichtsmaßnahmen, die zu beachten sind.

Hinweis: Wenn Sie von einer WebGMP Lektion hierher kommen, führt Sie der ZURÜCK Button direkt wieder dahin zurück, falls Sie von einer anderen Seite kommen, kommen Sie mit dem Button wieder dorthin zurück.

Los geht's ...
1
Haben Sie Fragen ?
WhatsApp mit WebGMP
Dürfen wir Ihnen helfen ?