EU GMP 4.11

« zurück zum Glossar

Spezifikationen für Ausgangsstoffe und Verpackungsmaterial
4.11 Die Spezifikationen für Ausgangsstoffe und primäres oder bedrucktes Verpackungsmaterial sollten (soweit zutreffend) beinhalten:
a) eine Beschreibung der Materialien mit:
– der festgesetzten Bezeichnung und des internen Referenzcodes;
– sofern vorhanden, der Bezugnahme auf eine Arzneibuchmonographie;
– der Angabe der zugelassenen Lieferanten und, wenn möglich, der Originalhersteller der Produkte;
– einem Muster des bedruckten Verpackungsmaterials;
b) Vorschriften für die Probenahme und Prüfung oder eine Verweisung auf entsprechende Verfahrensbeschreibungen;
c) qualitative und quantitative Anforderungen mit den zulässigen Grenzwerten;
d) Lagerungsbedingungen und etwaige Vorsichtsmaßnahmen;
e) die maximale Lagerungsdauer bis zu einer Nachkontrolle.

Hinweis: Wenn Sie von einer WebGMP Lektion hierher kommen, führt Sie der ZURÜCK Button direkt wieder dahin zurück, falls Sie von einer anderen Seite kommen, kommen Sie mit dem Button wieder dorthin zurück.

Los geht's ...
1
Haben Sie Fragen ?
WhatsApp mit WebGMP
Dürfen wir Ihnen helfen ?