elektronische Unterschrift

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Ein Attribut (Merkmal) in einem Datenverarbeitungssystem, das wie eine handschriftliche Unterschrift bestimmte Aktionen auslöst oder dokumentiert (z.B. Chargenfreigabe) und verbindlich macht. Dieses Attribut darf nur von bestimmten befugten Personen vergeben werden, die sich dem System gegenüber auf geeignete Weise zu erkennen geben (z.B. mit Paßwort und Codekarte).

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