Billigung

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ein Begriff aus AMWHV § 12 Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung
Zu den Aufgaben der Leitung der Qualitätskontrolle gehören insbesondere
1. Billigung oder Zurückweisung von Ausgangsstoffen, Verpackungsmaterial und Zwischenprodukten, …

Feststellung der Eignung eises Ausgangstoffes für den verwendeten Zweck durch die Leitung der Qualitätskontrolle an Hand der vorliegenden Spezifikation; nicht zu verwechseln mit Freigabe“ (die ist Aufgabe der sachkundigen Person)“

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